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Eine Umfrage von Insight Technology zeigt große Probleme beim Softwareeinkauf in Deutschland: zu viele oder zu wenige Nutzungsrechte wurden von rund 90 Prozent der Unternehmen erworben und müssen dringend bei ihren Softwarelizenzen nachbessern. Damit ist Deutschland europaweit Spitzenreiter bei Fehllizenzierungen. Für diese Unternehmen ergeben sich daraus durchaus konkrete Probleme:
Das Microsoft-Produktportfolio ist umfangreich. Neben Desktopanwendungen wie Office und Desktopbetriebssystemen wie Windows bietet Microsoft eine große Anzahl an Serverlösungen. Diese Vielzahl an Softwareprodukten, mit unterschiedlichen Einsatzszenarien, erfordert pro Produkt ein dem Nutzungszweck entsprechendes Lizenzmodell.
Ihr exone Ansprechpartner ist für weitere Fragen zur Lizenzierung und deren Bedingungen gerne für Sie da und erstellt für Sie das passende Angebot.
Die Microsoft-Softwareprodukte lassen sich in neun (9) verschiedene Lizenzmodellkategorien einteilen. Produkte, die bei einer Softwarelösung häufig gemeinsam eingesetzt werden, unterliegen in der Regel dem gleichen beziehungsweise einem vergleichbaren Lizenzmodell.
Jedes Gerät, von welchem aus Sie die Software nutzen — entweder lokal, remote oder über ein Netzwerk, muss für die spezifische Desktop-Anwendung lizenziert sein.
Die Volumenlizenz der Desktop-Anwendungen berechtigt Sie zusätzlich, eine beliebige Anzahl von Kopien und jegliche frühere Version der Software auf dem Gerät zu installieren beziehungsweise weitere Kopien auf einem Netzwerkserver für den Zugriff durch das lizenzierte Gerät (remote oder via VDI) bereitzustellen.
Für jedes Gerät, auf welchem Sie die Software installieren beziehungsweise von welchem Sie auf die Software zugreifen, müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie dürfen nur eine Kopie auf dem lizenzierten Gerät installieren beziehungsweise von diesem aus über einen Netzwerkserver nutzen.
Unter Volumenlizenzprogrammen können Sie das Desktop-Betriebssystem nur als „Upgrade-Lizenz“ erwerben. Dies setzt voraus, dass das zu lizenzierende Gerät bereits für ein Desktop-Betriebssystem lizenziert ist, welches laut der Microsoft Produktliste als „berechtigendes Betriebssystem“ qualifiziert ist.
Sofern Sie für das Windows Desktop-Betriebssystem Software Assurance erwerben, erhalten Sie damit das Recht auf dem lizenzierten Gerät beziehungsweise von diesem Gerät aus (remote, über VDI oder Windows-to-Go) Windows 10 Enterprise statt Windows 10 Professional zu nutzen. Software Assurance berechtigt Sie darüber hinaus vier weitere Kopien oder Instanzen während der Laufzeit Ihrer Software Assurance auf dem Gerät virtuell einzusetzen und zu nutzen.
Jeder Nutzer, dem Sie den Zugriff auf die Software oder deren Verwendung erlauben, muss über eine Lizenz für die entsprechenden Developer Tools verfügen. Der lizenzierte Nutzer ist damit berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren. Es muss sich hierbei um Geräte handeln, die er dazu nutzt, um Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Nur lizenzierte Nutzer sind berechtigt, auf die auf diesen Geräten installierte Software zuzugreifen.
Lizenzen für Microsoft Online Services bieten den lizenzierten Nutzern beziehungsweise Geräten den Zugriff auf den von Microsoft gehosteten Service. Die Lizenzierung nach diesem Modell besteht in einem oder mehreren der folgenden Lizenztypen:
Bei Windows Server-Betriebssystemen müssen Sie die physischen Prozessoren eines Servers, auf welchem Sie Instanzen der Serversoftware ausführen, lizenzieren.
Für zwei physische Prozessoren auf dem Server ist jeweils eine Lizenz erforderlich. Sofern in den Produktbenutzungsrechten nichts anderes beschrieben ist, benötigen alle Server-Betriebssystem-Produkte eine Zugriffslizenz (Client Access License, CAL) für alle Nutzer oder Geräte, die auf die Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen.
Geräte-CAL: Eine Geräte-CAL lizenziert ein spezifisches Gerät für die Verwendung durch eine Vielzahl von Nutzern, die über dieses Gerät auf Instanzen der Serversoftware zugreifen können.
Nutzer-CAL: Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur einer Vielzahl von Geräten, um damit auf Instanzen der Serversoftware zuzugreifen.
CALs sind versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird.
Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Lizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Sie müssen jedem Gerät beziehungsweise Server, welcher durch System Center 2012 verwaltet wird, eine Management-Lizenz zuweisen. Diese beinhaltet bereits das Nutzungsrecht der Server-Management-Software.
Management-Lizenzen sind in zwei Varianten verfügbar:
Server-Management-Lizenz sowie
Client-Management-Lizenz.
Die meisten Server-Anwendungen wie SharePoint Server 2013 oder Exchange Server 2013 werden im Server/CAL-Lizenzmodell lizenziert.
Hierbei müssen Sie jedem Server, auf welchem die Server Software ausgeführt wird, eine Serverlizenz zuweisen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Für Nutzer oder Geräte, die auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen müssen Sie sogenannte Zugriffslizenzen (Client Access License, CAL) erwerben. Diese sind in zwei Kategorien verfügbar: Geräte-CALs und Nutzer-CALs.
Sie können zwischen diesen beiden Varianten wählen, die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen.
Nutzer-CAL: Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur einen Vielzahl von Geräten, um damit auf Instanzen der Serversoftware zuzugreifen.
Eine CAL erlaubt den Zugriff auf Server, die von Ihnen oder einem Ihrer verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in Ihrem Lizenzvertrag) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Mittels Multiplexing und Pooling wird zwar die Anzahl der direkten Zugriffe reduziert, nicht aber die Anzahl der erforderlichen CALs. Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-End-Software oder Hardware angeschlossen sind.
Werden Anwendungsserver, die im Server/CAL-Lizenzmodell lizenziert werden, in einem Internet- bzw. Extranetszenario eingesetzt, so sind für externe Nutzer keine CALs erforderlich.
Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen.
SQL Server Enterprise sowie SQL Server Standard 2014 werden pro Core lizenziert.
Sie sind hierbei berechtigt, entweder nach physischen Cores auf einem Server oder nach einzelner virtueller Betriebssystemumgebungen zu lizenzieren.
Im Falle der Lizenzierung nach physischen Cores entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen der Anzahl physischer Cores auf dem lizenzierten Server multipliziert mit dem anwendbaren Core-Faktor
Im Falle der Lizenzierung nach einzelner virtueller Betriebssystemumgebungen entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen der Anzahl von virtuellen Cores in jeder virtuellen Betriebssystemumgebung, in der Sie die Serversoftware Ausführen, unter Berücksichtigung einer Mindestanforderung von vier Lizenzen pro Virtueller OSE.
Im Falle von Spezialservern, wie beispielsweise Windows Server 2012 Essentials, Groove Server 2010 oder Microsoft Dynamics CRM Workgroup Server 2011 müssen Sie jede Lizenz einem einzelnen Server zuweisen. Sie sind damit berechtigt, für jede Lizenz eine ausgeführte Instanz der Serversoftware auf dem lizenzierten Server entweder in einer physischen oder in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.